AGBs Rahmenvertraege
Allgemeine Bedingungen für Rahmenverträge (AGB-Rahmenvertrag)
– Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers –
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Durchführung wiederkehrender Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Rahmenvertragsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Konfliktfall haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Rahmenvertrag legt die Bedingungen für zukünftige Einzelabrufe oder Bestellungen des Kunden fest. Einzelheiten zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen schriftlichen Angeboten oder Abrufen.
3. Vertragslaufzeit und Abrufe
Rahmenverträge haben eine feste Laufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abrufe müssen in Textform erfolgen und sich eindeutig auf den Rahmenvertrag beziehen. Ohne diesen Bezug gelten Abrufe als eigenständige Bestellungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach den vereinbarten Zahlungsfristen zu begleichen. Der Auftragnehmer kann ein Kreditlimit festsetzen und bei dessen Überschreitung Lieferungen zurückhalten oder Vorauszahlung verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen.
6. Teilleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Diese gelten als selbständige Leistungen und können gesondert abgerechnet werden.
7. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Zulieferern oder Transportsystemen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
8. Exportkontrolle
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher geltender Export- und Importvorschriften sowie Embargobestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
9. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Nicht abgerufene Leistungen zum Ende der Vertragslaufzeit können durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden, abzüglich ersparter Aufwendungen.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.